Sie wollen Kleingärtner werden?
Sie haben nachhaltiges Interesse an einer Parzelle in unserer Kleingartenanlage, dann sollten Sie zunächst die nachfolgenden Fragen für sich klären:
1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?2. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt, auch aus?3. Haben mein Partner und meine Kinder Lust gerne mitzumachen?4. Kann ich mich in einem Verein integrieren?5. Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?6. Würde es mir Spaß machen Obst und Gemüse selbst anzubauen?Konnten Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten?Dann könnte ein Kleingarten zu Ihnen passen.
Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinne des Wortes „über den Kopf wachsen“.
Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten.Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Unser Verein hat ausgebildete Fachberater. Durch Vorträge und praktische Anleitungen vor Ort können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern.
Wenn Sie also den Entschluss gefasst haben, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen, während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, regelt das Bundeskleingartengesetz in Kleingärten, den gärtnerischen Freiraum, wo Natur und Umweltschutz es erfordern.
Die kleingärtnerische Nutzung
„Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen“.Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne von § 1 des Unterpachtvertrages sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen.
Rechtswirksame Unterpachtverträge
Rechtwirksame Unterpachtverträge werden ausschließlich vom Kleingartenvorstand und dem Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. geschlossen.
Alle anderen Verträge sind rechtsunwirksam.
Schließen Sie also keine Verträge mit dem Vorpächter ab und leisten Sie keine Zahlungen.
Der Preis eines Garten wird durch die Wertermittler des Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. festgelegt und in einem Abschätzprotokoll dokumentiert.
Ein Vertrag wird erst dann abgeschlossen wenn das Abschätzprotokoll vom Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. vorliegt. Der Vorpächter hat keinen Einfluss auf den ermittelten Wert des Abschätzprotokolls.
Bewerbung / Interesser bekunden
Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass wir eine Bewerberliste führen und diese bereits Interessenten aufweist.
Diese Bewerber gehen zunächst im Rang vor Ihrer möglichen Bewerbung. Sollten diese Bewerber jedoch kein Interesse für eine freie Parzelle haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Nach Erhalt Ihrer DSGVO-konformen Bewerbung würden wir Ihre Daten auf unserer Bewerberliste einpflegen. Sollte nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungseingang keine Vermittlung einer Parzelle erfolgt sein und wir keine Information von Ihnen erhalten haben, dass wir Ihre Bewerbung Aufrechterhalten sollen, würden wir Ihre Bewerbungsdaten löschen.
Bei allgemeinen Anfragen, die per E-Mail oder Kontaktformular an uns gerichtet werden, werden die entsprechenden personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der jeweiligen Korrespondenz gespeichert. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung findet nicht statt. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.
Nützliche Informationen vom Landesverband bzw. Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.:
Wie komme ich zu einem Kleingarten und was kostet er mich?
Erste Informationen - kompakt zusammengefasst - lesen Sie im Flyer
Um Kleingärtner zu werden und eine Parzelle zu bewirtschaften, sollten Sie unsere Hinweise (Wichtige Informationen für Interessenten) und die Rechte und Pflichten im Kleingarten (Die Kleingärtnerische Nutzung) gelesen haben und müssen Sie sich zu den angegebenen Bürozeiten einer Gartensaison persönlich beim Vorstand unserer Kleingartenanlage vorstellen. Dazu bringen Sie Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular vom Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. mit.
Wir möchten Sie gern persönlich kennen lernen.
Bitte bringen Sie auch Ihren den Personalausweis und Ihre Meldebescheinigung mit. Jeder Bewerber muss eigenen Wohnraum (Meldeanschrift) in Berlin haben.
Bewerbungen, die uns während einer Gartensaison (Bürozeiten) per Email oder schriftlich erreichen, werden nicht bearbeitet.Lediglich außerhalb einer Gartensaison können Sie uns Ihre Bewerbung per E-Mail zur Verfügung stellen.
Die durchschnittliche Wartezeit bis Sie Pächter eines Kleingarten werden, beträgt ca. 2 Jahre.
Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass wir eine Bewerberliste führen und diese bereits Interessenten aufweist. Diese Bewerber gehen zunächst im Rang vor Ihrer möglichen Bewerbung. Sollten diese Bewerber jedoch kein Interesse für eine freie Parzelle haben, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.Nach Erhalt Ihrer DSGVO-konformen Bewerbung würden wir Ihre Daten auf unserer Bewerberliste einpflegen. Sollte nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungseingang keine Vermittlung einer Parzelle erfolgt sein und wir keine Information von Ihnen erhalten haben, dass wir Ihre Bewerbung Aufrechterhalten sollen, würden wir Ihre Bewerbungsdaten löschen.Die Kontaktaufnahme mit Unterpächtern bzw. Vereinsmitgliedern ist erfolglos.Daher erfolgt Ihre Kontaktaufnahme bitte ausschließlich über unser Kontaktformular für Bewerber.
Besichtigungstermine:Zur Zeit können keine Besichtigungstermine angeboten werden. Falls nicht schon vorhanden, bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zum Besichtigungstermin mit. Ihre individuellen Fragen werden durch den Vorstand am Besichtigungstag gern beantwortet. Treffpunkt am Vorstandsbüro hinter dem Vereinshaus am Festplatz.
Die Abschätzungen erfolgen nach den vom Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. festgelegten Beurteilungskriterien. Diese Entschädigungssumme stellt die Höchstsumme dar, die ein Bewerber tragen muss, wenn er das Eigentum des abgebenden Unterpächters erwirbt. Im Einzelfall vorhandene Abstandswünsche des Vorunterpächters, für Einbauten und Einrichtungen oder ähnliches, können, müssen Sie aber nicht nach kommen. Sofern keine abflusslose Abwassersammelgrube vorhanden ist, muss der Einbau unverzüglich auf eigene Kosten erfolgen und ein Dichtheitszertifikat vorgelegt werden. Parzellenkäufe/-verkäufe ohne Beteiligung des Vorstands der Kleingartenanlage sind rechtsunwirksam. Rechtswirksame Unterpachtverträge können nur mit dem Vorstand und dem Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. gemeinsam geschlossen werden. Bei allgemeinen Anfragen, die per E-Mail oder Kontaktformular an uns gerichtet werden, werden die entsprechenden personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der jeweiligen Korrespondenz gespeichert. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung findet nicht statt. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise.